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950 Franken für ÖV-Billett-Betrug

TheTools · 22.09.2026 04:03 · source · permalink

Ein Strafbefehl des Untersuchungsamts Uznach hält detailliert fest, wie eine Frau ein bereits entwertetes Einzelbillett manipulierte und damit erneut eine Zugfahrt antrat. Der Strafbefehl führt zwei Straftatbestände auf.

Entwertung mechanisch entfernt

Am 2. Dezember 2025 kaufte die Frau ein Einzelbillett des Zürcher Verkehrsverbunds für 8.90 Franken. Dieses wurde am 7. Dezember 2025 erstmals entwertet. Zwischen dem 7. Dezember 2025 und dem 2. Februar 2026 entfernte sie an ihrem Wohnort die ursprüngliche handschriftliche Entwertung des Billetts mechanisch. Damit konnte das bereits verwendete Einzelbillett erneut abgestempelt und für eine weitere Fahrt verwendet werden.

Erneut abgestempelt und benutzt

Am 2. Februar 2026 entwertete die Frau das manipulierte Billett um 7.03 Uhr am Bahnhof Pfäffikon SZ. Anschliessend benutzte sie damit den Zug zum Flughafen Zürich. Der Wert der erschlichenen Zugfahrt betrug 10 Franken. Die Frau handelte gemäss Strafbefehl mit der Absicht, sich diese Transportleistung ohne entsprechende Bezahlung zu verschaffen. Das Untersuchungsamt Uznach wertete die Manipulation des Fahrscheins als Urkundenfälschung. Die erneute Verwendung des manipulierten Billetts wurde als geringfügiges Erschleichen einer Leistung beurteilt.

500 Franken Geldstrafe plus Busse

Die Frau wurde wegen Urkundenfälschung und geringfügigen Erschleichens einer Leistung schuldig gesprochen. Das Untersuchungsamt Uznach verhängte eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 50 Franken, insgesamt 500 Franken. Der Vollzug wurde bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben.

Zusätzlich wurde eine Busse von 300 Franken ausgesprochen. Hinzu kommen 350 Franken Gebühren der Staatsanwaltschaft und 300 Franken Polizeigebühren. Damit beträgt der Rechnungsbetrag insgesamt 950 Franken.


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